AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Schrauff Photography, Stefan Schrauff, Auf der Höhe 1, 86923 Finning

1.2. Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

 

1.3. Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie bestätigend bei Erteilung einer Anfrage (auch über das Internet) zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots von Schrauff Photography bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen - sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Schrauff Photography erkennt diese schriftlich an.

 

 

2. Allgemeine Bedingungen

2.1. Die künstlerisches sowie technische Gestaltung der Fotos obligt alleinig Schrauff Photography. Reklamationen und Änderungswünsche sind ausgeschlossen, bzw. können auf Anfrage und unter Berechnung des entstehenden Mehraufwands angefragt werden.

 

2.2. Die Nachbearbeitung der Fotos, im Rahmen von Shootings und Hochzeiten, nimmt einen Zeitraum von ca. 2 - 4 Wochen in Anspruch. In der Hauptsaison (Mai - Oktober) kann es zu Verzögerungen kommen. Ein Anspruch auf Preisreduzierung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf Anfrage und unter Zahlung einer entsprechenden Gebühr ist ein kürzerer oder fixierter Übergabetermin möglich. Für Aufträge mit gewerblichen Kunden gelten gesonderte Bedingungen.

 

2.3. Die Ausgabe der RAW-Dateien ist ausgeschlossen.

 

2.4. Ab einer Auftragsdauer von 4 h sind Schrauff Photography angemessene Pausen und eine Verpflegung bereitzustellen. Bei Hochzeiten (ausgenommen standesamtliche Trauungen) ist eine Sitzgelegenheit für den Fotografen vorzusehen.

 

2.5. Der Vertrag gilt mit der Unterschrift als verbindlich angenommen und es gelten die Rücktrittsrechte (siehe Punkt 4).

 

 

3. Zahlungsmodalitäten

3.1. Nach Vertragsabschluss ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 25 % des Auftragswertes innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungseingang fällig. Die Restzahlung erfolgt ebenfalls binnen zwei Wochen nach Eingang der Endrechnung. Dies gilt hauptsächlich für Hochzeiten und die Vermietung von MEI‘ FOTOBOX. Für Fotoshootings und kleinere Events erhält der Kunden nur eine Endrechnung. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt in der Regel erst nach Begleichung dieser.

 

3.2. Die Fahrtkosten, insofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, werden auf der Endrechnung ausgewiesen. Gleiches gilt für in Anspruch genommene Zusatzleistungen.

 

3.3. Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer durch Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.

 

3.4. Die aktuellen Zahlungsmodalitäten sind der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.

 

 

4. Rücktrittsrecht und Terminverschiebung / Widerrufsbelehrung

4.1. Es gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Der Rücktritt ist schriftlich zu bekunden.

 

4.2. Bei einem Rücktritt nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittszeit, ist in jedem Fall die Anzahlungssumme zu leisten.
Zudem gelten folgenden, ergänzende Rücktrittsvereinbarungen:

 

Hochzeiten: Erfolgt der Rücktritt weniger als 3 Monate vor der Hochzeit, so ist die vereinbarte Summe (ohne Fahrtkosten) in vollem Umfang zu entrichten.

 

MEI‘ FOTOBOX:   Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung, so sind 50 % des vereinbarten Mietwertes zu entrichten. Unter einer Woche vor der Veranstaltung ist der volle Mietpreis zu begleichen.

 

4.3. Muss die Veranstaltung verschoben werden, so kann kostenfrei ein neuer Termin vereinbart werden, insofern an diesem Tag Schrauff Photography nicht anderweitig verplant ist.

 

4.4. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung bzw. mündlichen oder schriftlichen Beauftragung. Ist die Leistung von Schrauff Photography vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits erbracht, so erlischt das unter 4.4. beschriebene Widerrufsrecht.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Schrauff Photography mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Bei einem Widerruf nach 14 Tagen gelten die unter 4.1. – 4.3. beschriebenen Regelungen.

 

 

5. Nutzungs- und Urheberrechte

5.1. Schrauff Photography besitzt die Urheberrechte an den von ihm erstellten Fotos nach dem Urhebergesetz.

 

5.2. Der Kunde erhält nach Zahlung der finalen Rechnung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung inkl. deren persönlichen Vervielfältigung und Verbreitung.

 

5.3. Die Fotos dürfen bei einer privaten Veröffentlichung, z. B. auf sozialen Netzwerken, nicht bearbeitet oder retuschiert werden (beispielsweise keine Anwendung von Filtern). Dadurch soll die Leistung und der Stil von Schrauff Photography geschützt werden. Zudem ist Schrauff Photography im Sinne der Urheberschaft zu verlinken (@schrauff_photography).

 

5.4. Für Schrauff Photography ist es wichtig, dass potenzielle Kunden seine Arbeit sehen und dadurch für einen Auftrag überzeugt werden können. Der Kunde erklärt sich somit dafür bereit, dass Fotos zu Marketingzwecken in digitaler Form (Homepage, soziale Medien) oder als Printmedium herangezogen werden können. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, so ist dies schriftlich per E-Mail an Schrauff Photography zu widerrufen.

 

5.5. Die Punkte 5.2. – 5.4. gelten nicht für die Zusammenarbeit mit gewerblichen Kunden. Hierbei werden mit Beauftragung Einzelvereinbarungen getroffen.

 

 

6. Speicherung und Übergabe der Fotos

6.1. Die Ausgabe der bearbeiteten Fotos erfolgt digital über eine passwortgeschützte Online-Galerie. Diese stehen, nach Versendung der entsprechenden E-Mail, 8 Wochen zum Download zur Verfügung. Sollen die Fotos nach Ablauf dieser Zeit erneut durch Schrauff Photography zur Verfügung gestellt werden, so kann dies gegen eine Gebühr von 20,00 EUR bis 2 Jahr nach der Ausgabe erfolgen. Auf eigene Haftung des Kunden kann der Link und das Passwort weitergegeben werden.

 

6.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotos auf der Online-Galerie hochgeladen und dort 4 Wochen gespeichert werden.

 

6.3. Eine Weitergabe der Fotos durch Schrauff Photography an Dritte ist ausgeschlossen.

 

6.4. Die Fotos werden durch Schrauff Photography max. 2 Jahre archiviert. Die generelle Pflicht zur Speicherung und somit Sicherstellung der Fotos geht nach Übergabe auf den Kunden über.

 

 

7. Haftung

7.1. Schrauff Photography haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit findet die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes statt, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Fotograf in demselben Umfang.

 

7.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, welche Schrauff Photography nicht zu vertreten hat, befreien für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist Schrauff Photography nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Der Kunde wird in diesen Fällen unverzüglich informiert, die Anzahlungssumme rückerstattet und für Ersatz gesorgt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

 

8. Datenschutz

8.1. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Kunde dazu verpflichtet, seine Gäste / Mitarbeiter über die Aufnahme, Bearbeitung und Speicherung von Fotos während der Veranstaltung zu informieren. Einschränkungen sind Schrauff Photography vor Beginn der Veranstaltung unaufgefordert mitzuteilen.

 

8.2. Schrauff Photography ist berechtigt, personenbezogene Daten über den Kunden, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und zu verarbeiten. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

 

 

 

ZUSATZ - MEI‘ FOTOBOX

 

9. Haftung

9.1. Falls die Fotobox oder/und das dazu gehörende Inventar/Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet. Dies erfolgt im Ermessen des Vermieters.

 

9.2. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen.

 

9.3. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird.

 

 

10. Pflichten des Mieters

10.1. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.

 

10.2. Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.

 

10.3. Eine Unter- oder Weitervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet. Der Vermieter bleibt zu jeder Zeit Eigentümer der Mietgegenstände.

 

10.4. Ferner bestätigt der Mieter, dass die Fotobox inkl. dem gelistetem Zubehör am installierten Ort verbleibt und nicht eigenständig oder durch Dritte umpositioniert wird.

 

10.5. Zeigt sich beim Betrieb der Fotobox während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht.

 

10.6. Der Mieter wird den Vermieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Mieter duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt möglicher Begleitpersonen des Vermieters zum zeitgerechten Aufbau vor der Veranstaltung, während der Veranstaltung bei ggf. eintretender Störungen und bis zum Ende und zum Abbau der Geräte.

 

10.7. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Mieter vor Beginn der Veranstaltung für eine entsprechende Duldung des Dritten. Gegebenenfalls erforderliche Zutrittsberechtigungen wie z.B. Ausstellerausweise zu Messen und evtl. erforderliche Einfahrts- und Parkberechtigungen sind durch den Mieter zu beschaffen und bis spätestens 3 Tagen vor der Veranstaltung an den Vermieter zu übergeben.

 

10.8. Für geeignete Stromquellen (in der Regel 220V/16A Schukoanschluss) und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Mieter verantwortlich.

 

 

11. Übergabe und Rückgabe

11.1. Bei der Übergabe des Gegenstandes wird eine Materialkontrolle durchgeführt. Anhand der obigen/vorstehenden Inventarliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen („Übergabebeleg“). Mit der Übergabe der Gegenstände geht die Haftung auf den Mieter über.

 

11.2. Bei der Rückgabe des Gegenstandes wird eine Materialkontrolle durchgeführt. Anhand der obigen Inventarliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen („Rückgabebeleg“). Festgestellte Mängel werden nach Ermessen des Vermieters ggf. in Rechnung gestellt.

 

 

12. Verlustbestimmung und Leistungsstörung

12.1. Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, gehen voll zu Lasten des Mieters (Berechnung des Wiederbeschaffungswert).

12.2. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Mieters beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche des Vermieters aus dem Vertrag unberührt.

 

12.3. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Beseitigung, sollte dieses nach dessen Einschätzung nicht möglich sein, wird lediglich die erbrachte Leistung abgerechnet,  eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist nur in Abstimmung mit dem Vermieter genehmigt.

 

Stand: Juli 2024

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